Ab Montag, den 15.9.2025, bis zum 26.9.2025 machen wir Urlaub und die Praxis bleibt geschlossen.
In dringenden Fällen vertreten uns :
Praxis Dr. Karthaus, Tel. 7411,
Hauptstrasse 17 ( nur bis zum 19.9)
Praxis Dr. Lenzen, Tel 2266,
Hauptstrasse 30
Praxis Dr. Löbach, Tel 1505,
Hauptstrasse 269.
Bitte habern Sie dafür Verständnis, dass emails zur Bestellung von Rezepten und Überweisungen in dieser Zerit nicht beantwortet und gelöscht werden.
Ab Montag, den 29.September, sind wir wieder für Sie da.
Wir bitten Sie , ggfs. auch für Termine am selben Tag, um eine kurze Terminabsprache telefonisch oder über diese Homepage.
Vielen Dank
Sehr geehrte am Impfen Interessierte
Ein anstehender Urlaub ist jetzt die Gelegenheit, eine evtl. sinnvolle Impfung gegen die von Zecken übertragenen FSME zu prüfen.
Nach einem Vollschutz mit mind. 3 Impfungen sind Auffrischungen alle 5 und ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre empfehlenswert.
Wir beraten Sie sehr gerne .
Wie jedes Jahr empfielt die Ständige Impfkommission - und wir auch- jeweils wieder im Herbst die jährliche Grippeimpfung mit dem aktuellen Impfstoff für die kommende Saison für alle Menschen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke und für Menschen mit einer besonderen Infektions-gefährdung für sich oder Menschen in ihrer engen Umgebung.
Genauso wird hier die Auffrischung der Covid-19-Impfung mit dem angepassten Impfstoff empfohlen.
Nach unserem Urlaub können ab dem 29.September beide Impfungen nach einer kurzen Terrminabsprache sehr gerne hier an einem oder auch im Abstand von mindestens 14 Tage an zwei Terminen durchgeführt werden. Es sollte keine akute Infektion , wie eine Erkältung , vorliegen.
Bitte denken Sie daran, zur Dokumentation Ihren aktuellen Impfpass mitzubringen.
Für die Beratung zu sonstigen sinnvollen und empfohlenen Impfungen, wie gegen RSV, Gürtelrose oder Pneumokokken ( Lungenentzündung), aber auch Auffrischungen gegen Tetanus, Keuchhusten, Polio u.s.w. stehen wir dann auch gerne kompetent zur Verfügung.
Hier eine kurze Information zur seit längerem jetzt üblichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Für die gesetztliche Krankenversicherten stellen wir eine eAU aus und versenden diese datenschutzkonform elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss über die Krankmeldung zeitnah informiert werden, damit die Abfrage der Krankmeldedaten bei der Krankenkasse durch diesen anlassbezogen erfolgen kann. Die Übermittlung einer ausgedruckten Krankmeldung an den Arbeitgeber ist somit meist nicht mehr erforderlich.
Für die Versicherten bei einer privaten Krankenversicherung hat sich im Wesentlichen noch nichts geändert und wir können nicht digital überrmitteln.