Wir machen bis zum 27.6.2025 Urlaub und sind für Sie wieder ab dem Montag, 30.6. 2025, erreichbar.
Wir bitten - ggfs auch ganz kurzfristig für Termine am selben Tag - um eine kurze Terminabsprache.
In dringenden Fällen vertreten uns :
Fr. Dr. Lenzen (bis zum 20.6.) Tel. 2266
H. Dr. Löbach Tel. 1505
Hausarztzentrum Forsbach Tel 6413
Dres. Kruschel und Kirchner Tel 2208.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den kassenärztlichen Notdienst unter 116117.
In Notfällen rufen Sie bitte direkt die Feuerwehr unter 112.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir elektronische Anfragen zu Rezepten, Überweisungen und Terminwünschen im Urlaub nicht bearbeiten und auch löschen werden.
Sehr geehrte am Impfen Interessierte
Ein anstehender Urlaub ist jetzt die Gelegenheit, eine evtl. sinnvolle Impfung gegen die von Zecken übertragenen FSME zu prüfen.
Nach einem Vollschutz mit mind. 3 Impfungen sind Auffrischungen alle 5 und ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre empfehlenswert.
Wir beraten Sie sehr gerne .
Wie jedes Jahr empfielt die Ständige Impfkommission - und wir auch- jeweils im Herbst die Grippeimpfung mit dem aktuellen Impfstoff für die kommende Saison für alle Menschen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke und für Menschen mit einer besonderen Infektions-gefährdung für sich oder Menschen in ihrer engen Umgebung.
Genauso wird hier die Auffrischung der Covid-19-Impfung mit dem angepassten Impfstoff empfohlen.
Sobald der aktuelle Impfstoff geliefert ist können beide Impfungen nach einer kurzen Terrminabsprache sehr gerne hier an einem oder auch im Abstand von mindestens 14 Tage an zwei Terminen durchgeführt werden. Es sollte keine akute Infektion , wie eine Erkältung , vorliegen.
Bitte denken Sie daran, zur Dokumentation Ihren aktuellen Impfpass mitzubringen.
Für die Beratung zu sonstigen sinnvollen und empfohlenen Impfungen, wie gegen RSV, Gürtelrose oder Pneumokokken ( Lungenentzündung), aber auch Auffrischungen gegen Tetanus, Keuchhusten, Polio u.s.w. stehen wir dann auch gerne kompetent zur Verfügung.
Hier eine kurze Information zur seit längerem jetzt üblichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Für die gesetztliche Krankenversicherten stellen wir eine eAU aus und versenden diese datenschutzkonform elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss über die Krankmeldung zeitnah informiert werden, damit die Abfrage der Krankmeldedaten bei der Krankenkasse durch diesen anlassbezogen erfolgen kann. Die Übermittlung einer ausgedruckten Krankmeldung an den Arbeitgeber ist somit meist nicht mehr erforderlich.
Für die Versicherten bei einer privaten Krankenversicherung hat sich im Wesentlichen noch nichts geändert und wir können nicht digital überrmitteln.